- Reichsnährstand
- Reichsnährstand,am 13. 9. 1933 im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung errichtete öffentlich-rechtliche Gesamtkörperschaft, die alle in der Ernährungswirtschaft tätigen Personen und Betriebe (einschließlich Handel und Verarbeitung) sowie alle landwirtschaftlichen Selbstverwaltungsorgane und Verbände zwangsweise zusammenfasste. Der Reichsnährstand unter Leitung des »Reichsbauernführers« R. W. Darré (zugleich Leiter des agrarpolitischen Apparates der NSDAP) war einerseits eine am Führerprinzip orientierte berufsständische Organisation mit Gliederungen auf Landes-, Kreis- und Ortsebene, andererseits ein dem Landwirtschaftsminister (Darré) unterstelltes staatliches Organ. Der Reichsnährstand betrieb eine differenziert dirigistische, auf Autarkie ausgerichtete Agrarpolitik. Aufgrund der ideologischen Priorität des Bauerntums wurde er bis 1945 zulasten der Verbraucher (Verteuerung von Lebensmitteln) besonders gefördert; erst 1949 offiziell durch Gesetz aufgelöst.
Universal-Lexikon. 2012.